Jede Schwangere hat von Beginn der Schwangerschaft an Anspruch auf Hebammenhilfe. Hebammen sind die Fachfrauen rund um Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft. Das heißt die Hebamme kann Sie während des gesamten Betreuungsbogens Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit begleiten.
Rechtliche Grundlage dafür ist der Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe im SGB V §134a, welcher die Krankenkassen zur Vergütung der leistungserbringenden Hebammen verpflichtet.